Unser Logo
Die Basisgestaltung
Der Aufbau des Markensystems der Wirtschaftskammer Organisation gliedert sich grob in zwei Komponenten. Das erste Element sind die drei Quadrate in denen jeweils ein Buchstabe der Abkürzung „WKO“ steht. Sie bilden das durchgehende Element in allen Variationen des Logos. Das vierte, leicht abgesetzte Quadrat macht das Markensystem flexibel. Hier finden sich Symbole oder Bilder, die für einzelne Abteilungen, Fachorganisationen oder Sparten stehen.
Die harmonische Einheit dieser beiden Grundelemente spiegelt genau die Werte der gesamten Organisation wider: eine starke, solide und konsistente Basis, von der aus Lösungen für die unterschiedlichsten Bedürfnisse entwickelt werden.
Die Proportionen der Marke
Der Maßstab wird an einem Feld der Marke angesetzt:
Abstand zwischen dem ersten und zweiten Feld = 5%
Abstand zwischen dem zweiten und dritten Feld = 5%
Abstand zwischen dem dritten Feld und vierten Feld (Symbol) = 10%
Symbol Flagge: Das 4. Feld wird horizontal in drei gleiche Einheiten geteilt
Verhältnis zur Schrift
Gemessen wird an einem Feld der Marke:
X = 15% (Abstand zwischen Marke und Schrift; sowie Versalhöhe VH)
Mindestabstand um die Marke
50% eines Feldes nach allen Seiten.
Einfacher Aufbau mit drei Farben
Wie jedes Logo soll natürlich auch das der Wirtschaftskammer Organisation Ansprüchen der Wiedererkennung und der Auffälligkeit gerecht werden. Darum wurde als Hauptfarbe ein speziell definiertes Rot verwendet. Zum Ersten, da die Farbe Rot eine besonders starke Signalwirkung hat und zum Zweiten, da die Kombination Rot/Weiß den Österreich-Bezug der WKO noch unterstreicht. Um zusätzlich noch die nötige Seriosität zu vermitteln – jedoch ohne zu hart zu wirken, wie es beispielsweise bei Schwarz der Fall wäre – wird der Schriftzug „Wirtschaftskammer Österreich“ selbst in einem Grauton abgesetzt.
WKO-Rot – siehe Farben
Weiß – Die Abkürzung WKO steht negativ weiß zentriert in den drei Feldern.
Regeln für die Verwendung der Logos
in der WKÖ sollen keine Logos zum Download bereitstehen Hintergrund ist ein rechtlicher: die Logos gehören immer der Körperschaft, wenn sie nicht gesondert beim Patentamt angemeldet sind– niemand darf ein Logo einer anderen Organisationseinheit ohne Zustimmung des Markeninhabers verwenden. Das ist nicht nur eine Frage im Markenrecht sondern hat auch mit Haftung zu tun.
Ob die Logos dann über die Länderportale am DAM bereitstehen wird noch in der Plattform CD Delegierte besprochen, denn es kann durchaus sein, das es in den LK anders ist.